Artenschutzfachbeitrag

Alle Fledermausarten sind streng geschützt. Das Foto zeigt ein Braunes Langohr (Foto: Günter Bockwinkel).

Artenschutzrechtlich besonders relevant sind die sog. streng geschützten Arten. Es handelt sich um Arten, die im

-   Anhang A der EU-Artenschutzverordnung,

-   Anhang IV der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie oder

-   der Bundesartenschutzverordnung

aufgeführt sind. Ferner nennen die Bundesartenschutzverordnung und die EU-Artenschutzverordnung besonders geschützte Arten. Auch sind alle wild lebenden einheimischen Vogelarten besonders geschützt (Anhang I bzw. Art. 4 der EU-Vogelschutz-Richtlinie). Aus all diesen Arten ist für NRW eine naturschutzfachliche Auswahl getroffen worden, die sog. planungsrelevanten Arten.

Aus dem Artenschutz resultieren ganz neue Anforderungen an die planerische Praxis von Eingriffsvorhaben, für die landschaftspflegerische Begleitpläne oder Umweltberichte nicht ausreichen: Es muss überprüft werden, ob als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört werden, die für dort lebende streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nicht ersetzbar sind. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass durch Planungsvorhaben nicht Individuen von streng geschützten Arten geschädigt werden. So soll der Artenschutz auch einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität leisten.

Problematisch kann es sein, wenn für die Abwägung von artenschutzrechtlichen Belangen bei Genehmigungen die erforderlichen Unterlagen fehlen. Dann wird ein Wachtelkönig oder eine Kleine Hufeisennase plötzlich zum Stolperstein für das gesamte Projekt.

Ob Bebauungsplan, Umgehungsstraße oder Gewässerrenaturierung - wir erstellen fundierte artenschutzrechtliche Fachbeiträge, die Konflikte mindern und ausreichende Verfahrenssicherheit gewährleisten.

Artenschutzuntersuchung (Baumhöhlen- und Gebäudekontrollen)

Baumhöhlen werden regelmäßig von Fledermäusen genutzt.
Die Untersuchung der Baumhöhle mittels Endoskop-Kamera bringt Klarheit.

Konkrete Maßnahmenumsetzungen wie Gebäudeabriss, Gebäudeabbruch, Gehölzfällung oder Gehölzrodung erfordern Artenschutzuntersuchungen vor Ort. Dann sind als Teillebensraum geeignete Strukturen an Bäumen und Gebäuden vor ihrer Beseitigung auf die tatsächliche Nutzung durch geschützte Arten zu untersuchen. Häufig erhält der Investor bzw. Träger einer Maßnahme die Veranlassung einer Untersuchung als Auflage, z. B. im Rahmen einer Abbruchgenehmigung, für die eine artenschutzrechtliche Checkliste abzuarbeiten ist, und/oder in Verbindung mit einem Bauantrag.

Oft geht es um die Fledermäuse, aber auch Lebensraumstrukturen geschützter Vögel oder anderer Arten oder Artengruppen können betroffen sein: Sind in vorhandenen Bäumen Höhlen vorhanden? Gibt es für Fledermäuse geeignete Einfluglöcher, Spalten oder Fassadenverkleidungen an Gebäuden? Befindet sich darin ein Schlafplatz, eine Wochenstube oder ein Winterquartier? Nistet eine geschützte Vogelart unter einem Dachüberstand oder einer Fassadenverkleidung?

Zur Klärung dieser Fragen wird im Zuge der artenschutzrechtlichen Untersuchung zunächst, ggf. unter Zuhilfnahme eines Fernglases, auf entsprechende Strukturen kontrolliert. Anschließend erfolgt die genaue Untersuchung von der Leiter aus; bei höher gelegenen Höhlen arbeiten wir auch mit Baumkletterern zusammen oder nutzen einen Hubsteiger.

Die Begutachtung des Höhleninneren erfolgt mittels Endoskop-Kamera. Bis zu 80 cm weit kann die Kamera in die betreffende Höhle eingebracht und auch gesteuert werden. Ein kleiner Monitor zeigt, ob sich darin Tiere aufhalten. Je nach Ergebnis sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten: Bei fehlender Nutzung kann ein Verschließen der Baumhöhle bis zur Rodung sinnvoll sein; sind Tiere vorhanden, muss entweder deren Verlassen des Quartiers abgewartet oder ggf. auch umgesiedelt werden.

Fundierte artenschutzrechtliche Untersuchungen führt die NZO-GmbH verlässlich und pragmatisch mit der jahrelangen Erfahrung aus einer Vielzahl Vorhaben auch kurzfristig durch. Räumlich arbeitet unser Büro nicht nur in Bielefeld, sondern auch in ganz Nordrhein-Westfalen insgesamt sowie in Niedersachsen und darüber hinaus.